Der Gründungszuschuss vom Jobcenter

Sie sind arbeitslos und versuchen, Ihren Status durch die Gründung eines eigenen Unternehmens zu beenden? Eine Existenzgründung aus der Notsituation Arbeitslosigkeit heraus ist schwierig, aber nicht unmöglich. Sie als Gründer werden vor allem mit dem Problem der Finanzierung zu kämpfen haben, denn als Arbeitsloser werden Sie wahrscheinlich nicht allzu viele Rücklagen besitzen.

Eine gute Planung ist das Wichtigste für den Erfolg Ihrer Gründung. Lesen Sie, worauf es ankommt.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Arbeitsagentur, die Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden. Auf den Gründungszuschuss haben Sie keinen Rechtsanspruch. Deswegen benötigen Sie ein gut durchdachtes Konzept, wenn Ihr Antrag auf die Förderung und Ihr Unternehmen Aussicht auf Erfolg haben sollen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten! Sie können im Vorfeld den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei der Arbeitsagentur beantragen. Mit diesem erhalten Sie eine kostenlose  und umfassende Beratung durch einen Gründungsexperten. Dieser kann Ihnen sowohl die Tragfähigkeit Ihres Businessplans bestätigen als auch wertvolle Tipps und Hinweise für Ihre Unternehmensgründung geben.

Wer kann den Gründungszuschuss erhalten?

Nicht jeder kann den Gründungszuschuss erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind arbeitslos gemeldet.
  • Bezug von Arbeitslosengeld I – Ihr Anspruch darauf muss mindestens noch 150 Tage lang gültig sein.
  • Sie haben einen tragfähigen Businessplan erarbeitet.
  • Sie verfügen über Branchenkenntnisse und Berufserfahrung.

Wie hoch ist die Förderung?

In den ersten 6 Monaten Ihrer Selbstständigkeit erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld I. Den Gründungszuschuss bekommen Sie zusätzlich in einer Höhe von 300 Euro, ebenfalls für die Dauer von 6 Monaten.

Je nachdem, wie Ihr Unternehmen läuft, können Sie nach Ablauf der 6 Monate eine weitere Förderung beantragen. Hierfür benötigen Sie die Bewilligung Ihres Sachbearbeiters. In der Zeit Ihrer Nachförderung erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I mehr, sondern lediglich den Gründungszuschuss in Höhe von 300 Euro monatlich.

Übrigens: Sie müssen die gesamte Förderung nicht versteuern.

Antragstellung – welche Unterlagen benötigen Sie?

Für die Beantragung benötigen Sie einen tragfähigen Businessplan, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und einen Finanzierungsplan.

1. Businessplan

Das Wichtigste für die Gründung Ihres Unternehmens ist ein guter Businessplan. In Ihrem Businessplan erläutern Sie Ihre Geschäftsidee und belegen mit Zahlen den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.

Sie benötigen Ihn zur Vorlage bei der Arbeitsagentur und bei der Bank zur Finanzierung Ihres Vorhabens. Anhand des Businessplans entscheidet die Bank über die Vergabe eines Kredites. Je nach Geschäftsidee fällt die Höhe des Kredits unterschiedlich aus. Das Paradoxe daran ist, dass gerade Kredite unter 25.000 Euro, die sogenannten Mikrokredite, besonders häufig von der Bank abgelehnt werden. Grund dafür ist, dass die Prüfung des Vorhabens ebenso viel Arbeitsaufwand bedeutet wie bei der Vergabe größerer Kreditrahmen, die Bank aber weniger an Ihnen verdient. Ihre Chancen auf einen Kredit mit wenig benötigtem Startkapital sind also nicht automatisch gut.

Worauf es wirklich ankommt, ist die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Untermauern Sie dieses mit aussagekräftigen Zahlen. Außerdem soll der Businessplan klar herausstellen, dass Sie persönlich dafür geeignet sind, um mit Ihrer Geschäftsidee Erfolg zu haben.

Die Arbeitsagentur delegiert die Prüfung des Businessplans an externe Gutachter und übernimmt hierfür die Kosten.

Wie sollte ein Businessplan aufgebaut sein?

Zusammenfassende Einleitung

Im ersten Teil stellen Sie sich und Ihre Geschäftsidee kurz und prägnant vor. Bringen Sie es auf den Punkt. Bereits an dieser Stelle entscheiden die Verantwortlichen, ob es sich lohnt, weiterzulesen. Details können Sie später hinzufügen.

Die Geschäftsidee

Wer hat was wie vor? Erläutern Sie Ihr Vorhaben, beschreiben Sie Ihre Idee und wie Sie diese umsetzen werden. In diesem Teil sollte der Leser alles erfahren, was wichtig ist. Klären Sie alle wichtigen Fragen. Was macht Ihre Idee so innovativ? Stellen Sie das Alleinstellungsmerkmal heraus. Definieren Sie Ihre unternehmerischen Ziele für die kommenden drei bis fünf Jahre.

Ihr Profil

Stellen Sie sich ausführlich vor. Welche Voraussetzungen bringen Sie mit? Über welche Branchenkenntnisse und Berufserfahrungen verfügen Sie? Besteht Qualifizierungsbedarf? Auch diesen sollten Sie erwähnen.

Wettbewerbsanalyse

Belegen Sie den Erfolg Ihres Unternehmens mit Zahlen und Statistiken. Kennen Sie Ihre Konkurrenz? Wie sind Ihre Chancen auf Erfolg? Sammeln Sie aussagekräftige Daten zur Veranschaulichung, es bringt nichts, wenn Sie etwas erfinden. Wo sind Ihre Chancen, welche Risiken bestehen? Eine fundierte Analyse des Wettbewerbs ist Voraussetzung für Ihre Finanzplanung.

Marketing

Wie wollen Sie Ihr Vorhaben vermarkten? Planen Sie die erforderlichen Maßnahmen für Ihre Zielgruppe. Berechnen Sie das Budget für Angebot, Preis, Vertrieb und Werbung. Die beste Idee hilft Ihnen nicht, wenn sie unbekannt bleibt.

Organisation

Welche Rechtsform wählen Sie? Werden Sie Mitarbeiter beschäftigen? Wer wird welche Aufgaben erfüllen? Erläutern Sie die Struktur, Unternehmensform und Ihre eigenen Aufgaben.

Analyse

Welche Chancen bestehen für Ihr Unternehmen? Welche möglichen Risiken können auftreten, und wie werden Sie diesen begegnen? Beschreiben Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Geschäftsidee.

Finanzierung

Für Kreditgeber und die Arbeitsagentur der wichtigste Teil Ihres Businessplans. Rechnen Sie vor, wann Ihr Unternehmen grüne Zahlen schreiben wird. Seien Sie realistisch. Falls Sie unsicher sind, nehmen Sie eine Beratung in Anspruch. Aus Ihrem Finanzierungsplan muss hervorgehen, dass Ihr Unternehmen Erfolg haben wird.

Fachkundige Stellungnahme

Ihr Businessplan muss für den Antrag auf Gründungszuschuss tragfähig sein, und diese Tragfähigkeit müssen Sie sich durch eine fachkundige Stellungnahme bestätigen lassen. Wenn Sie das noch nicht im Rahmen einer Beratung in Anspruch genommen haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • die zuständige IHK oder Handwerkskammer,
  • Unternehmensberater oder
  • Steuerberater.

2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen möchten, muss Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens noch 150 Tage gelten.

Wichtig: Die Arbeitsagentur fördert mit dem Gründungszuschuss nur eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Die Förderung können Sie nicht erhalten, um eine eventuelle Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Das bedeutet, Sie müssen den Gründungszuschuss zum richtigen Zeitpunkt beantragen: Sie müssen bereits einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt und diesen bewilligt bekommen haben, und er muss noch für die Dauer von 150 Tagen gültig sein.

3. Finanzierung

Wie möchten Sie die notwendigen Investitionen finanzieren? Bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus haben Sie wahrscheinlich kein oder nur geringes Eigenkapital. Das macht Sie zu keinem besonders gerne gesehenen Kreditnehmer bei den Banken. Einen Kreditantrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, die KfW ist allerdings für die Vergabe der meisten Kredite für Existenzgründer zuständig. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch mit Ihrem Berater vor, und überzeugen Sie durch Ihre persönliche Kompetenz und den Businessplan!

Es gibt eine Reihe von staatlichen Förderprogrammen, die auch arbeitslosen Gründern zugutekommen können. Eine Übersicht finden Sie hier >>>

Falls Sie keinen Bankkredit erhalten, haben Sie vielleicht die Möglichkeit, Freunde oder Verwandte um ein Darlehen zu bitten. Manche Anschaffungen können Sie leasen, und alternativ können Sie es mit Crowdfunding versuchen.

Beruflicher Wendepunkt Selbstständigkeit

Niemand ist gerne arbeitslos, aber für manche Menschen bedeutet das einen Wendepunkt in Ihrem Berufsleben – den Weg in die Selbstständigkeit.

Quellen / Weiterlesen

Existenzgründung | Bundesagentur für Arbeit
Businessplan Inhalte | Unternehmenswelt
Selbstständig machen nach vorheriger Arbeitslosigkeit | Selbststaendig.de
Von Hartz4 zum erfolgreichen Unternehmer | Gründer.de
Gründung aus der Arbeitslosigkeit | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt: So bereiten Sie sich vor | Existenzgründer & Jungunternehmer
Gründungszuschuss vom Arbeitsamt | Für-Gründer.de
Bildquelle: flickrMarco Ferch

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