Kredite für Selbstständige vom Jobcenter

kredit-selbststaendige-jobcenterWer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, hat es oftmals schwer. Denn ohne Sicherheiten und regelmäßiges Gehalt bekommen Sie bei den wenigsten Hausbanken einfach so einen Kredit. Gut, dass es die Jobcenter gibt: Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit erhalten, wer ansonsten als kreditunwürdig gilt. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie jedoch nicht. Diese Fördermöglichkeit regelt das SGB II im § 16c. Es liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, Ihnen diesen Kredit zu gewährleisten oder nicht. Deswegen sollten Sie sich sehr gut auf das Gespräch vorbereiten. Überlegen Sie, welche Fragen der Sachbearbeiter Ihnen stellen könnte, und formulieren Sie entsprechende Antworten.

Worauf kommt es an, welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um ein Darlehen vom Jobcenter zu erhalten? Und was kann überhaupt gefördert werden?

Wofür benötigen Sie den Kredit?

Der Sachbearbeiter kann Ihnen den Kredit nur gewähren, wenn Sie ihn konkret für Ihre Selbstständigkeit benötigen. Das heißt, der Kredit ist zweckgebunden. Ihre selbstständige Tätigkeit müssen Sie hauptberuflich ausüben. Sie können dafür Sachmittel anschaffen, die Sie für die Aufnahme oder Fortführung Ihrer Tätigkeit benötigen. Gibt es eine bestimmte Anschaffung, die Sie brauchen? Möglicherweise fehlt Ihnen der richtige PC, eine bestimmte Software, eine Büroausstattung oder ein Lieferwagen? Dafür wird Ihr Sachbearbeiter bestimmt ein offenes Ohr haben.

Die Anschaffung folgender Dinge kann mit einem Darlehen gefördert werden:

  • Einrichtungsgegenstände, Möbel, PC, Software, Telefon, Drucker, Kopierer,
  • Werbemittel, Homepages, Schaufensterdekoration
  • Waren- und Ersatzteillager
  • Konzessionen, z. B. Schanklizenz.

Ist Ihr Unternehmen tragfähig?

Die Verwendung des Kredits muss dem Ziel dienen, Ihre Hilfebedürftigkeit dauerhaft deutlich zu verringern, am besten sogar zu beenden. Als Existenzgründer sollten Sie dieses Ziel spätestens nach 24 Monaten erreicht haben. Dass Sie das tun werden, sollten Sie Ihrem Sachbearbeiter glaubhaft vermitteln.

Ihr Sachbearbeiter im Jobcenter beurteilt die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens – und entscheidet, ob Sie den Kredit erhalten oder nicht. Ist er selbst zu dieser Beurteilung nicht imstande, überlässt er sie einer fachkundigen Stelle. Das können Fachverbände oder Kreditinstitute sein, aber auch Kammerorganisationen oder Gründerzentren.

Sie müssen, wie beim Gründungszuschuss, Ihre Tragfähigkeit bei der fachkundigen Stelle belegen. Dafür reichen Sie Ihren Businessplan inklusive Finanzierungsplan und Liquiditätsvorschau ein.

Sie sollten wissen, dass Sie als ALG2-Empfänger Mittel bewilligt bekommen, die zu Ihren Lebensumständen passen – also sicher kein Darlehen für das neueste Handy. Als Berechnungsgrundlage zieht Ihr Sachbearbeiter immer das günstigste Modell heran, er kann auch von Ihnen verlangen, gebrauchte Wirtschaftsgüter anzuschaffen.

Sie können das Darlehen nicht verwenden, um bereits getätigte Investitionen im Nachhinein zu finanzieren.

Das Beste zum Schluss: Erhalten Sie einen Kredit vom Jobcenter, können Sie ihn ohne Zinsen zurückzahlen.

 

Quellen / Weiterlesen

Existenzgründung mit Hartz IV – Zuschüsse und Darlehen | HARTZ IV Empfänger.de
Kredit von der Agentur für Arbeit | FinCredit
Selbständig aus Hartz IV – Ihre Chance mit Einstiegsgeld und Förderdarlehen | Four Quarters Exist
So hilft Ihnen die Arbeitsagentur beim Start in die Selbständigkeit | stern
Bildquelle: flickrMarco Ferch

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