Endlich wieder krankenversichert! Der Beitrag für Selbstständige sinkt drastisch

krankenversicherung-unternehmer-2019Selbstständig bedeutet nicht immer wohlhabend. Viele Unternehmer verfügen über ein sehr geringes Einkommen und sind mit den Beiträgen zur Krankenversicherung überfordert. Sie können sich eine Krankenversicherung nicht leisten. Diese Tatsache trieb in der Vergangenheit viele Selbstständige in die privaten Krankenkassen, die sie sich im Alter nicht mehr leisten konnten – oder aber sie wagten gar nicht erst den Schritt in die Selbstständigkeit, weil sie die hohen Kassenbeiträge nicht erwirtschaften konnten. Krank zu werden, ist ein Luxus für Angestellte und Großverdiener. Das soll sich jetzt ändern: Die Bundesregierung hat ein Gesetz erlassen, von dem Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen profitieren – Selbstständige, aber auch Arbeitnehmer.

Mindestbeitrag für Selbstständige mehr als halbiert

  • Beitragsbemessungsgrenze: 1.038 €
  • Mindestbeitrag sinkt auf 160 €
  • Beitrag + Pflegeversicherung: 190 €

Ab dem 01.01.2019 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das sogenannte GKV-Versicherten-Entlastungsgesetz (Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung). Dieses schreibt die Reduzierung des Mindestbeitrages Selbstständiger für die gesetzliche Krankenversicherung um mehr als die Hälfte vor. Der Mindestbeitrag beträgt nur noch um die 160 Euro pro Monat und ist damit historisch.

Bisher ging der Gesetzgeber von einem monatlichen Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro aus. Diese Berechnungsgrundlage war fiktiv, denn gerade Kleinunternehmer ohne eigenes Personal verfügen oftmals über ein weitaus geringeres Einkommen. Das für die Berechnung relevante Einkommen wird ab 2019 mehr als halbiert und liegt dann bei 1.038 Euro. Je nachdem, in welcher Krankenkasse der Unternehmer versichert ist, ergibt sich daraus ein monatlicher Beitrag von 160 bis 180 Euro. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, insgesamt sind es nur noch um die 190 Euro, die ein Selbstständiger monatlich für seine Krankenversicherung mindestens aufbringen muss.

Hintergrund der Gesetzesänderung

  • Gründungen fördern
  • Weniger Selbständige in ALG 2
  • Vereinfachung für Versicherungen

Menschen, die ihre Geschäftsidee verwirklichen und ihr eigenes Unternehmen gründen wollten, schreckten bisher vor den hohen Beiträgen zurück. Viele wagten den Schritt in die Selbstständigkeit nicht, weil sie die Krankenkasse nicht hätten bezahlen können. Manche nahmen das Risiko in Kauf, sich gar nicht zu versichern – trotz gesetzlicher Pflicht und trotz des Risikos, doch einmal krank zu werden. Den Krankenkassen fehlen momentan fast acht Milliarden Euro, die freiwillig Versicherte nicht zahlten, weil sie es nicht konnten.

Viele Selbstständige haben sich als junge Menschen privat krankenversichert. Die privaten Krankenkassen bieten für junge Menschen günstige Beiträge an. Diese Versicherten konnten sich dann im Alter die Kassenbeiträge nicht mehr leisten, viele rutschten in die Bedürftigkeit ab und mussten Leistungen vom Staat beziehen.

Diese Ursachen möchte die Bundesregierung mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes ändern. Das Sozialgesetzbuch unterschied bisher zwischen Selbstständigem und teilweise Selbstständigem. Diese Unterscheidung fällt nun weg. Die Krankenkassen können aufatmen: Bisher mussten sie immer prüfen, ob der Versicherte voll oder nur teilweise selbstständig ist; ein erheblicher Arbeitsaufwand.

Wer profitiert noch von dem neuen Gesetz?

  • Beiträge sinken auch für Arbeitnehmer
  • Ehem. Soldaten können in GKV wechseln

Auch Arbeitnehmer dürfen sich über sinkende Beiträge freuen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 2019 paritätisch gezahlt – das bedeutet, dass Arbeitgeber und Beschäftigte die Krankenkassenbeiträge zu gleichen Teilen zahlen. Außerdem zahlen Arbeitnehmer für den Zusatzbeitrag nur noch die Hälfte an die Kassen, den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber.

Das Gesetz soll ebenso ehemalige Soldaten unterstützen: Ihnen wird ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse erleichtert. Nach Dienstende erhalten sie ein Beitrittsrecht in die gesetzliche Krankenversicherung so wie einen Beitragszuschuss.

  • Überschüsse zur Beitragsentlastung
  • Zusatzbeiträge sinken bereits
  • Bis zu 1 Mio. Menschen profitieren

Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren große Überschüsse erwirtschaftet. Nun ist es so weit: Sie entlasten die Versicherten durch das Abschmelzen der Überschüsse. Ab 2020 müssen die Kassen ihre überschüssigen Beitragseinnahmen abschmelzen. Die ersten Kassen haben bereits begonnen, ihre Zusatzbeiträge zu senken, weitere werden folgen.

Unternehmerverbände gehen von rund einer Million Menschen aus, die von dem neuen Gesetz profitieren werden. Die Bundesregierung nennt Zahlen von um die 200.000. Wie hoch auch immer die Zahlen genau sind – das neue Gesetz ist ein Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit.

Quellen / Weiterlesen


Ausschuss billigt GKV-Entlastungsgesetz | Deutscher Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) | Deutscher Bundestag
Wie sich Selbstständige endlich die Krankenkasse leisten können | Spiegel Online
VGSD-Vorschläge angenommen: GKV-Mindestbeitrag wird von 423 auf 188 Euro pro Monat (– 56 Prozent) sinken! | VGSD
Milliarden-Entlastung für Kassenmitglieder beschlossen | Zeit Online
GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Was ändert sich ab 2019? | Krankenkassennetz.de
GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) | Bundesministerium für Gesundheit
Bildquelle: Pixbay

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