Heiß begehrt: Die Mitgliedschaft in der KSK-Künstlersozialkasse

mitgliedschaft-ksk-kuenstlersozialkasseDie Künstlersozialkasse ist eine Institution, wenn es um die Förderung von Kunst und Kultur geht. Nicht umsonst möchte sich fast jeder Kreative in der KSK versichern, auch weil die Beiträge zur Krankenversicherung vergleichsweise günstig sind. Doch Mitglied zu werden, ist gar nicht so einfach. Viele Anträge werden abgelehnt; warum, kann der Antragsteller oft nicht nachvollziehen. Dabei ist das relativ einfach: Die Zahl der Mitglieder soll klein bleiben, aus Kostengründen – das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kommt für die Verwaltungskosten der KSK auf und ist daran interessiert, diese gering zu halten. Damit es mit der Mitgliedschaft klappt, haben wir alles Wichtige rund um die KSK für Sie zusammengestellt.

Was macht sie eigentlich, die KSK?

Die KSK sorgt dafür, dass selbstständig tätige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz erhalten wie Arbeitnehmer.

Sind Sie bei der KSK als Künstler versichert, übernimmt diese einen Anteil Ihrer Beiträge an der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ihre von der KSK aufgestockten Beiträge leitet sie an die zuständigen Träger wie zum Beispiel Ihre Krankenversicherung weiter. Die eigentlichen Leistungen (Beantragen einer Chipkarte, Kur etc.) erbringt der zuständige Träger, nicht die KSK. Die Künstlersozialkasse wird durch den Bund bezuschusst. Außerdem erzielt sie Einnahmen durch Sozialabgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten.

Das Verhältnis KSK – Künstler kann man in Bezug auf die Beiträge für Sozialabgaben so betrachten wie das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – jeder zahlt etwa die Hälfte. Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Jeder Mensch ein Künstler?

Die Bezeichnungen Künstler und Publizist sind nicht geschützt. Im Prinzip kann sich jeder so nennen. Aber nicht jeder, der sich kreativ verausgabt, gilt automatisch ein Künstler. Die KSK hat für einen Antrag auf Mitgliedschaft enge Vorgaben, die die Begriffe Publizist/Künstler definieren.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz regelt die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KSK. Laut § 1 muss der Antragsteller die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausführen.

Als Künstler gilt, wer darstellende oder bildende Kunst oder Musik erschafft oder lehrt. Als Publizisten gelten Journalisten, Schriftsteller oder ähnlich tätige Menschen ebenso wie Lehrende dieses Fachgebiets. Auch Studenten können Mitglied in der KSK werden, vorausgesetzt, dass sie ihr Studium nur nebenbei absolvieren. Die künstlerische Tätigkeit muss im Mittelpunkt stehen.

Ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit müssen Sie nachweisen. Das können Sie durch Vorlage eines Abschlusszeugnisses einer Einrichtung mit entsprechender Fachrichtung tun. Auch Rechnungen oder veröffentlichte Artikel in Zeitungen oder anderen Medien können Sie Ihrem Antrag beifügen.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KSK

Selbstständig, nicht selbstständig, scheinselbstständig

Damit Sie Mitglied in der KSK werden können, müssen Sie selbstständig tätig sein. Manchmal ist es nicht ganz einfach, eine selbstständige von einer scheinselbstständigen Tätigkeit zu unterscheiden. Aufschluss darüber kann der Vertrag geben. Eine Scheinselbstständigkeit besteht dann, wenn Sie als Selbstständiger weisungsgebunden handeln – zum Beispiel als Radiomoderator oder als Regieassistent. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusklärung durchführen lassen.

Mindesteinkommen

Wer nur hobbymäßig seinem Künstlerdasein nachgeht und keine oder nur geringe Einnahmen erzielt, hat keine Chance auf eine Mitgliedschaft in der KSK. Neben der Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit ist also das Einkommen ausschlaggebend für eine Aufnahme in der KSK. Ihr Einkommen muss bei mindestens 3.900 Euro jährlich beziehungsweise 325 Euro monatlich liegen. Ausnahmen gelten für Berufsanfänger. Diese haben drei Jahre lang Zeit, um sich in ihrem Tätigkeitsfeld zu etablieren und können auch mit einem geringeren Einkommen in die KSK aufgenommen werden.

Mitarbeiter?

Sie dürfen Mitarbeiter beschäftigen, wenn Sie Mitglied in der KSK werden wollen. Aber: Sie dürfen nicht mehr als einen Angestellten beschäftigen, für den Sie Sozialabgaben leisten. Ausnahmen: Der Mitarbeiter ist geringfügig beschäftigt, das heißt, er verdient weniger als 450 Euro im Monat. Oder Sie beschäftigen einen Auszubildenden, der ein Berufsbild bei Ihnen erlernt.

Wohnsitz und Arbeitsort

Ihr Wohnsitz muss für eine Aufnahme in die KSK in Deutschland sein. Sie können zwar auch aus dem Ausland tätig sein, diese Tätigkeit darf aber nur befristet sein. Arbeiten Sie hauptsächlich aus dem Ausland und haben ausländische Auftraggeber, sollten Sie sich bemühen, einige deutsche Auftraggeber hinzuzugewinnen.

Die wichtigsten Tipps für einen gelungenen KSK-Antrag

Damit Ihr Antrag nicht sofort aussortiert wird, sondern Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie Einiges beachten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

Vollständig

Geben Sie Ihren Antrag immer vollständig ab. Kein auch noch so netter Sachbearbeiter hat Lust oder die Kapazitäten, auf fehlende Unterlagen zu warten oder einen unvollständigen Antrag bei Gelegenheit zu ergänzen.

Aktuell

Wenn Sie erst in zwei Monaten Ihr Kunststudium beenden, bis dahin aber in einer sozialversicherungspflichtigen Stelle zum Beispiel als Kellnerin arbeiten, sollten Sie den Antrag erst stellen, wenn Sie Ihr Studium beendet haben, über eine Exmatrikulationsbescheinigung verfügen und Ihre Gastronomietätigkeit nicht mehr ausüben. Außerdem sollten Sie potenzielle Auftraggeber vorweisen können.

Konkret

Geben Sie an, mit welcher Tätigkeit genau Sie künstlerisch oder publizistisch tätig sind, und liefern Sie Nachweise. Wichtig: Ihre Tätigkeit muss wirklich künstlerisch oder publizistisch sein. Kinderschminken auf dem Vereinsfest kann zwar kreativ sein, hat allerdings auch gute Chancen, abgelehnt zu werden.

Beraten lassen

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich beraten lassen von einer externen Stelle. Das kann eine Gewerkschaft sein, Berufsverbände, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater. Die Beratung bei Gewerkschaften und Berufsverbänden ist für Mitglieder oftmals kostenlos und trotzdem kompetent. Dennoch sollten Sie sich im Vorfeld vergewissern, dass Ihre beratende Stelle über Erfahrung mit Anträgen beider KSK verfügt.

Eine Anhörung bei der KSK?

Bevor der Antrag endgültig abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern. Hierfür sollten Sie die Fragen der KSK höflich und sachlich beantworten und die erforderlichen Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist einreichen. Dann besteht die Chance, dass der Antrag doch noch erfolgreich ist.

KSK-Antrag abgelehnt – und nun?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Dafür haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit. Sie müssen den Widerspruch schriftlich einreichen. Und natürlich gut begründen.

Je nachdem, was als Begründung angegeben wird, können Sie versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Wird Ihre Tätigkeit als nicht künstlerisch eingestuft, obwohl Sie als Grafikdesigner arbeiten? Schicken Sie Arbeitsproben. Begründen Sie schriftlich, warum Ihre Arbeit künstlerisch ist

Im Bereich der bildenden Kunst machen sich Gutachten hervorragend – eine Referenz wie zum Beispiel das Schreiben eines Professors für Malerei kann Ihre Tätigkeit plausibel erklären. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Referenzen aus seriösen Quellen stammen! Ein Schreiben des lokalen Antiquitätenhändlers wird Ihnen nicht weiterhelfen.

Sollte Ihr Antrag trotz Allem abgelehnt werden: Sie können ihn beliebig oft stellen oder nachträgliche Unterlagen einreichen. Hilft das alles nichts, müssen Sie, wie jeder andere Selbstständige auch, auf herkömmlichem Weg eine Sozialversicherung abschließen.

Quellen / Weiterlesen

Woran Sie echte Selbständigkeit erkennen | Deutsche Rentenversicherung
Vorausetzungen für den Beitritt in die Künstlersozialkasse | förderland
Doch noch in die KSK | Pantomime Popkultur
Die Künstlersozialkasse | Künstler Sozialkasse
KSK: So kommen Sie doch noch in die Künstlersozialkasse | akademie.de
Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK | Künstler Sozialkasse
Künstlersozialkasse für Freelancer, Freiberufler, Künstler | Gründerküche
Bildquelle: Pixbay

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